Allgemeine Teilnahmebedingungen für Veranstaltungen und Fahrten der Evangelischen Jugend Reiherstieg/ Ev.-luth. Reiherstieg-Kirchengemeinde Wilhelmsburg

1. Grundsatz und Zielsetzung

Unsere Freizeiten, Aktionen und Veranstaltungen dienen der Stärkung der Gemeinschaft unter den Teilnehmenden und Mitarbeitenden. Wir setzen eine verbindliche Teilnahme am gesamten Programm voraus, um ein gutes Miteinander und eine gelingende Freizeitgestaltung zu ermöglichen.

2. Anmeldung

  • Die Anmeldung ist verbindlich, ein Rücktritt ist ausgeschlossen.

  • Bei minderjährigen Teilnehmenden muss die Anmeldung durch einen Erziehungsberechtigten erfolgen. Volljährige dürfen sich nur eigenständig anmelden.

  • Nach der Anmeldung wird bei kostenpflichtigen Angeboten eine Rechnung gestellt. Bei sehr kleinen Teilnahmebeiträgen behalten wir uns ein abweichendes Vorgehen vor.

3. Teilnahmebeitrag und Stornierung

  • Bei Absage der Teilnahme ist der gesamte Teilnahmebeitrag fällig, sofern keine Ersatzperson benannt werden kann.

  • Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

  • Wird die Mindestteilnehmendenzahl nicht erreicht, behalten wir uns vor, das Angebot abzusagen. In diesem Fall wird der Teilnahmebeitrag vollständig erstattet.

4. Regeln zum Verhalten und Jugendschutz

  • Die Mitnahme und der Konsum von Alkohol, Drogen oder ähnlichen Substanzen ist nicht gestattet. Es gilt das Jugendschutzgesetz.

  • Die Leitung behält sich vor, bei extremen Regelverstößen (Bewertung durch die Freizeitleitung) Teilnehmende auf eigene Kosten unter Aufsicht einer volljährigen Person nach Hause zu schicken oder die Abholung durch Erziehungsberechtigte zu veranlassen.

5. Unterbringung

  • Die Unterbringung bei Freizeiten oder Übernachtungen erfolgt grundsätzlich nach Geschlechtern getrennt, sofern keine anderslautende Absprache mit den Erziehungsberechtigten besteht.

6. Mithilfe im Alltag

  • Die Teilnehmenden unterstützen im Rahmen der Freizeit gelegentlich in der Küche, bei der Hausreinigung oder übernehmen ähnliche Aufgaben, um das Gemeinschaftsleben zu unterstützen.

  • Die Mithilfe erfolgt unter Anleitung der Leitung.

7. Verlassen des Geländes

  • Die Teilnehmenden dürfen das Gelände in Dreiergruppen eigenständig verlassen, sofern keine anderslautende Regelung durch die Freizeitleitung getroffen wurde.

8. Gesundheitliche Hinweise

  • Die Freizeitleitung ist vor Beginn der Freizeit über gesundheitliche Einschränkungen, Allergien oder notwendige Medikamenteneinnahmen zu informieren.

  • Medikamente dürfen nur nach vorheriger Absprache und gemäß den Vorgaben der Erziehungsberechtigten eingenommen werden. Wir dürfen keine eigenen Medikamente an Teilnehmende weitergeben oder verabreichen.

  • Wir behalten uns vor, kleine Verletzungen (z. B. Insektenstiche, kleine Schnitte) zu behandeln.

9. Haftung

  • Für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden durch Teilnehmende haften diese bzw. deren Erziehungsberechtigte.

  • Wir übernehmen keine Haftung für Verlust oder Beschädigung persönlicher Gegenstände.

10. Einverständniserklärungen

Mit der Anmeldung erklären sich die Erziehungsberechtigten und Teilnehmenden mit den oben genannten Allgemeinen Teilnahmebedingungen einverstanden.

Stand 16.04.2026